Humanitäre InterventionStudienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die These Ulrich Albrechts, daß mit den humanitären Interventionen ein Rückfall in den “gerechten Krieg“ stattgefunden habe. 1 Daher soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, ob humanitäre Interventionen als “gerechte Kriege“ anzusehen sind. Um diese Frage zu klären, wird die Arbeit in zwei inhaltliche Hauptteile gegliedert. In einem ersten inhaltlichen Hauptteil soll es zunächst darum gehen, die Begriffe “Intervent ion“ (Abschnitt 2.1) und “humanitäre Intervention“ (Abschnitt 2.2) zu klären, um klar abgrenzen zu können, was unter Intervention und humanitärer Intervention verstanden wird. In einem nächsten Schritt sollen die (völker-)rechtlichen Regelungen für Interventionen bzw. humanitäre Interventionen dargestellt werden (Abschnitt 3), um darzulegen wann und wie interveniert werden darf, kann und wird. Daran anschließend werden die ethischen, mensche nrechtsverletzenden Voraussetzungen für eine humanitäre Intervention vorgestellt (Abschnitt 4). Es soll darum gehen, die Kriterien, welche eine humanitäre Intervention rechtfertigen würden, herauszustellen. Bei diesem ersten inhaltlichen Teil wird sich hauptsächlich auf verschiedenste völkerrechtliche Vereinbarungen, wie zum Beispiel die Charta der Vereinten Nationen und die Völker-mord-Konvention von 1948, gestützt. Des weiteren werden mehrere Artikel und Bücher herangezogen, welche sich mit der Problematik des Völkerrechts im Hinblick auf den oben genannten Fokus befassen. Dabei erfolgte die Auswahl dieser Bücher nach zwei Kriterien. Zum einen wurde danach gegangen, was die Bücher inhaltlich zum Thema beitragen konnten. Zum anderen, was an Literatur überhauptgefunden werden konnte. |
Contents
4 | |
Was wird unter einer humanitären Intervention verstanden? | 6 |
Völkerrechtliche Regelungen für humanitäre Interventionen | 9 |
Was sind ethische menschenrechtsverletzende Voraussetzungen für eine humanitäre Intervention? | 13 |
Beispiel KosovoKrieg der NATO im Jahr 1999 | 15 |
Bewertung des KosovoKrieges | 23 |
Zusammenfassung und Schlußbetrachtung | 28 |
Other editions - View all
Common terms and phrases
2.2 Zum Begriff Abschnitt 5.3 AKUF Albaner Albrecht Angriffe Armin Aspekte des Kosovo-Konfliktes aufgrund Autonomie Baden-Baden Bedrohung des Weltfriedens Begriff Intervention Beispiel Bewertung des Kosovo-Krieges Charta der VN Dieter Hrsg Ebock ehemaligen Jugoslawien eigenen Eingreifen Einsatz Elend ethnische Säuberungen Frankfurt am Main Fremdbeteiligung friedlich Genozid gerechten Krieg gewaltsame Konflikte Gustav Hrsg Gustenau humanitäre Intervention Humanitäre militärischen Intervention humanitären Katastrophe inneren Angelegenheiten Intensität internationale Intervention zwischen Legalität ius ad bellum Jahrhundert Jugoslawien KFOR kollektive Konflikt im Kosovo konnte Konvention Kosovo-Albaner Kosovo-Einsatz Kriegsgeschehen Legalität und Legitimität letztendlich Luftangriffe Luftschläge Lutz Mandat der VN massive Menschenrechtsverletzungen Maßnahmen Menschenrechte menschenrechtsverletzende Voraussetzungen Merkel Milosevic Mitglieder NATO-Aktion NATO-Krieg NATO-Luftangriffen NATO-Staaten Nothilferecht politischen Rabehl Recht Rechtliche und rechtsethische rechtsethische Aspekte Reinhard Hrsg Resolution 1160 Rußland Schutz Serben serbische Bevölkerung serbischen Truppen Sezessionskrieg Sicherheitsrat der VN Situation im Kosovo Staaten Steinkamm UN-Charta Vereinten Nationen völker-)rechtlichen Regelungen Völkermord Völkermord-Konvention Völkerrecht weiten Interventionsbegriff Weltfriedens Ziele Zivilbevölkerung Zudem